{"id":34,"date":"2021-10-23T16:11:12","date_gmt":"2021-10-23T16:11:12","guid":{"rendered":"https:\/\/rsv-querfeldein-schneckenlohe.de\/?page_id=34"},"modified":"2021-10-23T16:11:12","modified_gmt":"2021-10-23T16:11:12","slug":"vereins-satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/rsv-querfeldein-schneckenlohe.de\/?page_id=34","title":{"rendered":"Vereins Satzung"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>Satzung des RSV Querfeldein Schneckenlohe e.V.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Satzung vom 29.01.2003<\/strong>&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>1. Name, Sitz und Zweck des Vereins<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Radsportverein &#8222;Querfeldein&#8220; e. V. mit Sitz in Schneckenlohe, gegr\u00fcndet am 30.12. 1999, hat den Zweck, den Radsport auf breiter Basis zu f\u00f6rdern. Der Verein steht parteipolitisch und religi\u00f6s auf neutraler Grundlage. Das Vereinsleben orientiert sich nach demokratischen Grunds\u00e4tzen. Der Verein soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Kronach eingetragen werden. Die Vereinsfarben sind Rot-Schwarz Die Mittel zur Erreichung des Vereinszweckes sind<br>a) Abhaltung von geordnetem Radsport und Familienausfahrten<br>b) Unterhaltung von vereinsinternen Sportger\u00e4ten,<br>c) Abhaltung von Versammlungen, Vortr\u00e4gen und Kursen, Veranstaltungen bzw. die Teilnahme an sportlichen Veranstaltungen<br>d) Ausbildung und Einsatz von sachgem\u00e4\u00df ausgebildeten \u00dcbungsleitern.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>2. Mitgliedschaft (Ein- und Austritt, Ausschluss)<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>2.1 Eintritt<\/p>\n\n\n\n<p>Mitglied des Radsportvereins &#8222;Querfeldein&#8220; Schneckenlohe e. V. kann jede nat\u00fcrliche Person werden. Der Aufnahmeantrag Minderj\u00e4hriger bedarf der Unterschriften der gesetzlichen Vertreter. \u00dcber die Aufnahme entscheidet der Vereinsausschuss.<\/p>\n\n\n\n<p>2.2 Austritt<\/p>\n\n\n\n<p>Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod. Der dem Vorstand gegen\u00fcber schriftlich zu erkl\u00e4rende Austritt ist jederzeit zum Ende des Gesch\u00e4ftsjahres m\u00f6glich. Eine R\u00fcckverg\u00fctung von bezahlten Vereinsbeitr\u00e4gen findet nicht statt.<\/p>\n\n\n\n<p>2.3 Ausschluss<\/p>\n\n\n\n<p>a) Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es in erheblicher Weise gegen den Vereinszweck verst\u00f6\u00dft, in sonstiger Weise sich grober und wiederholter Verst\u00f6\u00dfe gegen die Vereinssatzung schuldig gemacht hat oder innerhalb eines Jahres seiner Beitragspflicht trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung nicht nachgekommen ist.<br>b) \u00dcber den Ausschluss entscheidet mit 2\/3-Mehrheit der Vereinsausschuss. Dem Mitglied ist vorher Gelegenheit zur \u00c4u\u00dferung zu geben. Gegen den Beschluss des Vereinsausschusses ist innerhalb von vier Wochen nach seiner Bekanntgabe die schriftliche Anrufung der Mitgliederversammlung zul\u00e4ssig. Diese entscheidet sodann mit 2\/3-Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen auf ihrer ordentlichen Versammlung, sofern vorher keine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung stattfindet. Wenn es die Interessen des Vereins gebieten, kann der Vereinsausschuss seinen Entschluss f\u00fcr vorl\u00e4ufig vollziehbar erkl\u00e4ren.<br>c) Die Wiederaufnahme eines ausgeschlossenen Mitgliedes ist fr\u00fchestens nach Ablauf eines Jahres m\u00f6glich. \u00dcber den Antrag entscheidet das Organ, das letztlich \u00fcber den Ausschluss entschied.<\/p>\n\n\n\n<p>2.4 Ehrenmitgliedschaft:<\/p>\n\n\n\n<p>Zu Ehrenmitgliedern des Vereins sollen nur solche Personen ernannt werden, die sich um das Sportwesen innerhalb oder au\u00dferhalb des Vereins besonders verdient gemacht haben.<\/p>\n\n\n\n<p>2.5 \u00dcber die Ernennung von Ehrenmitgliedern entscheidet die Mitgliederversammlung auf Grund einer Empfehlung des Ausschusses.<\/p>\n\n\n\n<p>2.6 Ehrungen<\/p>\n\n\n\n<p>erfolgen f\u00fcr<br>a) langj\u00e4hrige Mitgliedschaft<br>b) verdienstvolle Mitgliedschaft<\/p>\n\n\n\n<p>Die Ehrungen sollen jeweils in der Jahreshauptversammlung vollzogen werden<\/p>\n\n\n\n<p><strong>3. Gesch\u00e4ftsjahr und Finanzierung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Das Gesch\u00e4ftsjahr beginnt am 01.02 und endet am 31.01 des Jahres. Es reicht von Jahreshauptversammlung zu Jahreshauptversammlung des folgenden Jahres. Die zur Durchf\u00fchrung der Aufgaben des Vereins notwendigen Mittel werden durch folgende Einnahmen beschafft:<br>a) Beitr\u00e4ge der Mitglieder<br>b) MTB Rennen<br>c) Einnahmen bei sonstigen Veranstaltungen des Vereins<br>d) Erhebung eines Unkostenbeitrages bei Benutzung des vereinsinternen Fahrzeuges<br>e) Spenden und Stiftungen<br>f) sonstige Einnahmen<\/p>\n\n\n\n<p><strong>4. Gemeinn\u00fctzigkeit des Vereins<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der RSV Schneckenlohe (e.V.) mit Sitz in Schneckenlohe verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar &#8211; gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts &#8222;Steuerbeg\u00fcnstigte Zwecke&#8220; der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist siehe Punkt 1. der Satzung<br>a. Der Verein ist Selbstlos t\u00e4tig: er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke<br>b. Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.<br>c. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der K\u00f6rperschaft fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden<br>d. Bei Aufl\u00f6sung des Vereins oder Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins an die Gemeinde Schneckenlohe die es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Zwecke zu verwenden hat.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>5. Organe des Vereins<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>a) Der Vorstand<br>b) Die Vereinsleitung<br>c) Der Vereinsausschuss<br>d) Die Mitgliederversammlung<\/p>\n\n\n\n<p>Die Organe und Aussch\u00fcsse beschlie\u00dfen im Allgemeinen mit einfacher Mehrheit wenn die Satzung nichts anderes bestimmt. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 1. Vorsitzenden. Bei Wahlen gilt derjenige als gew\u00e4hlt, der die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhalten hat. Kommt die absolute Mehrheit beim 1. Wahlgang nicht zustande, ist eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten durchzuf\u00fchren, die beim 1. Wahlgang die meisten Stimmen erhalten haben. Stimmberechtigt sind alle Vereinsmitglieder, die am Tag der Versammlung das 16. Lebensjahr vollendet haben. W\u00e4hlbar sind alle vollj\u00e4hrigen Vereinsmitglieder. W\u00e4hlbar sind auch abwesende Mitglieder, wenn eine schriftliche Erkl\u00e4rung \u00fcber die Annahme einer Wahl vorliegt. Alle Wahlen sind geheim durchzuf\u00fchren. Vor Beginn der Wahlen bei der Jahreshauptversammlung berufen die Anwesenden drei im Saal Anwesende als Wahlleiter. Diese drei einigen sich auf einen Wahlvorsitzenden. \u00dcber alle Beschl\u00fcsse des Vorstands, des Ausschusses und der Jahreshauptversammlung ist eine Niederschrift in zweifacher Ausfertigung zu fertigen, die vom 1. Vorsitzenden und vom Protokollf\u00fchrer zu unterzeichnen sind. In der Niederschrift sind die gefassten Beschl\u00fcsse klar und \u00fcbersichtlich festzuhalten. Der Protokollf\u00fchrer wird zu Beginn der Jahreshauptversammlung aus den Reihen der Anwesenden berufen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>6. Der Vorstand des Vereins (gem\u00e4\u00df \u00a7 26 BGB)<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden; jeder von ihnen hat Einzelvertretungsbefugnis. Der Vorstand wird nach Bedarf vom 1. Vorsitzenden zusammengerufen. Innerhalb des Vereins wird geregelt, dass der 1. Vorsitzende und bei dessen Verhinderung &#8211; der 2. Vorsitzende die Gesch\u00e4fte t\u00e4tigt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>7. Vereinsleitung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Vereinsleitung besteht aus dem Vorstand, dem Schriftf\u00fchrer und Kassier. Sie ist vom 1. Vorsitzenden einzuberufen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>8. Jahreshauptversammlung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>J\u00e4hrlich nach Abschluss des Gesch\u00e4ftsjahres findet die Jahreshauptversammlung statt. Alle Vereinsmitglieder werden mindestens sieben Tage vor dem Termin schriftlich eingeladen. Mit der Einladung erhalten alle Vereinsmitglieder Ort, Zeit und Tagesordnung mitgeteilt. Die Tagesordnung sollte folgende Punkt umfassen:<br>a) Berichte des Vereinsvorstandes und der Abteilungsleiter<br>b) Bericht des Schriftf\u00fchrers und Kassiers<br>c) Bericht der Kassenpr\u00fcfer<br>d) Festlegung des Jahresbeitrages der Vereinsmitglieder<br>e) Genehmigung des Haushaltsplanes<br>f) Satzungs\u00e4nderungen (nur bei Bedarf)<br>g) Antr\u00e4ge und W\u00fcnsche<br>h) Entlastung des Vorstandes und des Kassiers<br>i) Neuwahl oder Best\u00e4tigung des Vorstandes, des Kassiers und der Abteilungsleiter (nur bei Bedarf)<br>j) Verschiedenes Die Reihenfolge ist nicht bindend. Die Reihenfolge kann aus Gr\u00fcnden der Zweckm\u00e4\u00dfigkeit ge\u00e4ndert werden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>9. Amtsdauer des Vorstands, des Schriftf\u00fchrers und Kassiers und der Abteilungsleiter<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der 1. und 2. Vorsitzende, der Schriftf\u00fchrer und Kassier und die Abteilungsleiter werden von der Mitgliederversammlung f\u00fcr zwei Jahre gew\u00e4hlt. Auf Wunsch einer Abteilung kann deren Leiter auch zu einem anderen Zeitpunkt und nur von Mitgliedern der Abteilung gew\u00e4hlt werden. In der Wahl folgenden Mitgliederversammlung ist nur eine Best\u00e4tigung des Vorstands und der Abteilungsleiter notwendig. Neuwahlen sind nur dann notwendig, wenn jemand von seinem Amt zur\u00fccktritt oder die Mitgliederversammlung der Vereinsleitung oder einzelnen Mitgliedern der Vereinsleitung die Best\u00e4tigung im Amt versagt. Neuwahlen f\u00fcr die gesamte Vereinsleitung sind zwei Jahre nach der Hauptwahl notwendig.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>10. Vereinsausschuss<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Vereinsausschuss besteht aus<br>a) dem Vorstand<br>b) den Abteilungsleitern<br>c) Kassier<br>d) dem Schriftf\u00fchrer und<br>e) 3 Vereinsmitglieder<\/p>\n\n\n\n<p>Die Mitglieder des Ausschusses werden von den Vereinsmitgliedern gew\u00e4hlt. Vorsitzender des Ausschusses ist der 1. Vorsitzende des Vereins. F\u00fcr besondere Aufgaben kann der 1. Vorsitzende weitere Arbeitsaussch\u00fcsse einberufen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>11. Aufgaben der Vereinsorgane<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1. Die Vereinsleitung hat folgende Aufgaben:<br>a) Die Vereinsleitung ist nach der Mitgliederversammlung das gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Organ des Vereins. Sie hat die Entscheidungen zu treffen, die \u00fcber die normale Leitung und Verwaltung des Vereins hinausgehen, z. B. Eink\u00e4ufe und Verk\u00e4ufe von Vereinseigentum, soweit sich nicht die Mitgliederversammlung die Entscheidung vorbehalten hat.<br>b) Die Vereinsleitung dient der Beratung des Vorstandes.<\/p>\n\n\n\n<p>2. Der Vorstand hat folgende Aufgaben:<br>a) Festlegung der grunds\u00e4tzlichen Richtlinien f\u00fcr die Leitung des Vereins, seine Leitung und Verwaltung selbst in diesen Grenzen unter Ber\u00fccksichtigung der Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung sowie den Bestimmungen der Satzung<br>b) Berufung und Entlassung von \u00dcbungsleitern<br>c) Entscheidung \u00fcber Ablehnung auf Annahme als Mitglied des Vereins<\/p>\n\n\n\n<p>3. Dem Schriftf\u00fchrer und Kassier obliegt die Aufsicht \u00fcber das Kassenwesen und \u00fcber die Verwaltung des Vereinsverm\u00f6gens.<\/p>\n\n\n\n<p>4. Den Abteilungsleitern obliegt die Durchf\u00fchrung und \u00dcberwachung des gesamten sportlichen Betriebs.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>12. Abteilungen des Vereins<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Verein m\u00f6chte den Radsport auf breiter Basis f\u00f6rdern. Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, verf\u00fcgt der Verein derzeit \u00fcber folgende Abteilungen:<br>a) Radsport f\u00fcr Familien<br>b) Radsport f\u00fcr Jugendliche<br>c) Spinning<br>d) 1. Mannschaft<br>e) 2. Mannschaft<\/p>\n\n\n\n<p>Bei Interesse und bei Vorhandensein geeigneter Sportst\u00e4tten wird durch die Gr\u00fcndung neuer Abteilungen dem Zweck des Vereins Rechnung getragen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>13. Mitgliedsbeitr\u00e4ge<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>13.1 Jedes Mitglied ist zur Zahlung des Mitgliedsbeitrages verpflichtet; die Vorstandschaft kann in besonderen F\u00e4llen von der Beitragspflicht entbinden.<\/p>\n\n\n\n<p>13.2 Die Beitragsh\u00f6he wird durch die anwesenden Mitglieder w\u00e4hrend der Jahreshauptversammlung festgelegt.<\/p>\n\n\n\n<p>13.3 Beitr\u00e4ge sind j\u00e4hrlich zu Beginn des Kalenderjahres zu entrichten.<\/p>\n\n\n\n<p>13.4 Bei Ausschluss oder Tod besteht kein R\u00fcckzahlungsrecht<\/p>\n\n\n\n<p><strong>14. Satzungs\u00e4nderung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Eine \u00c4nderung oder Neufassung der Satzung kann nur in einer Jahreshauptversammlung beschlossen werden. Hierzu ist eine 2\/3-Mehrheit der Abstimmenden erforderlich. Enthaltungen bleiben unber\u00fccksichtigt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>15. Allgemeines<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Mitglieder der Vereinsorgane sowie die Funktion\u00e4re sind ehrenamtlich t\u00e4tig und m\u00fcssen Mitglieder im Verein sein. In allen F\u00e4llen, f\u00fcr die die Satzung keine ausdr\u00fcckliche Bestimmung enth\u00e4lt, ist so zu entscheiden, wie Treu und Glauben mit R\u00fccksicht auf die im sportlichen Verkehr bzw. im Sportbetrieb herrschenden Sitten und die Abwicklung eines geordneten Vereinslebens es erfordern. Dabei ist von dem aus der Satzung sich ergebenden Grundgedanken auszugehen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>16. Aufl\u00f6sung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>des Vereins Die Aufl\u00f6sung des Vereins, Satzungs\u00e4nderungen oder \u00c4nderung des Vereinszweckes k\u00f6nnen nur in einer Jahreshauptversammlung beschlossen werden. Der Beschluss bedarf einer 2\/3 Mehrheit aller stimmberechtigten Anwesenden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Schlussbestimmung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Satzung tritt, durch die Eintragung im Registergericht und durch den Vereinsbeschluss in Kraft.<\/p>\n\n\n\n<p>RSV Schneckenlohe<br>1. Vorstand<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Satzung des RSV Querfeldein Schneckenlohe e.V. Satzung vom 29.01.2003&nbsp; 1. Name, Sitz und Zweck des Vereins Der Radsportverein &#8222;Querfeldein&#8220; e. V. mit Sitz in Schneckenlohe, gegr\u00fcndet am 30.12. 1999, hat den Zweck, den Radsport auf breiter Basis zu f\u00f6rdern. Der Verein steht parteipolitisch und religi\u00f6s auf neutraler Grundlage. Das Vereinsleben orientiert sich nach demokratischen Grunds\u00e4tzen. 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